
Alle kennen ihn, viel zu wenige tragen einen mit sich: den Organspendeausweis.
In diesem wird kurz und knapp eingetragen, ob man sich als Spender oder Spenderin zur Verfügung stellt und welche Organe im Falle eines Hirntodes entnommen werden dürfen. Diese Entscheidung kann auch anders festgehalten werden, z.B. im Rahmen der Patientenverfügung. Liegen keine Informationen vor, werden die Angehörigen um eine Entscheidung nach dem mündlichen Willen oder im Sinne des Verstorbenen gebeten. Dies kann eine erhebliche Belastung für die Angehörigen darstellen, da diese Angst haben, eine falsche Entscheidung zu treffen.
Viele Menschen denken, dass eine Organspende nur für junge Menschen infrage kommt – das ist ein Irrtum. Das Alter allein ist kein Ausschlusskriterium. Wichtig ist der Zustand der Organe!
Für viele Menschen, die auf eine Spende angewiesen sind, ist jede Entscheidung, sich als Organspender*in zu registrieren, eine große Hilfe. Organe, die gespendet werden können, sind Herz, Lunge, Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse und Darm. 2024 wurden 3.013 Organe nach postmortaler Spende entnommen. Das sind 27 mehr als 2023.
Es ist wichtig, offen über das Thema zu sprechen und sich frühzeitig Gedanken zu machen. So können wir gemeinsam dazu beitragen, Leben zu retten.