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Das ändert und verbessert sich im Bereich der Pflege!

Zur Mitte des Jahres können Sie sich auf einige Änderungen im Bereich der Pflegeleistungen einstellen. Wir haben Sie kurz und knapp zusammengefasst.

Anfang des Jahres 2024 wurden von der Pflegekommission schrittweise Anpassungen des Mindestlohns in der Pflege festgelegt. Diese orientiert sich an den Qualifikationen der Mitarbeitenden und ist in Deutschland einheitlich geregelt. Seit dem 01. Juli gilt für Pflegehilfskräfte ein Mindestlohn von 16,10 Euro brutto pro Stunde. Qualifizierte Pflegehilfskräfte starten bei 17,35 Euro und für Pflegefachkräfte erhöht sich der Mindestlohn auf 20,50 Euro.

Die Pflegekasse unterstützt wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nun mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Dieser Zuschuss variiert und ist individuell zu bestimmen. Die Förderung ist außerdem an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie beispielsweise das Vorliegen eines Pflegegrades. Die konkrete Schilderung von positiven Aspekten der Wohnraumanpassung erhöhen außerdem die Wahrscheinlichkeit eines Zuschusses.
Ziel ist es, Barrieren im Wohnraum zu reduzieren und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern. Sicherheit und Komfort stehen hier im Fokus. Barrierefreie Duschen, der Einbau von Rampen, der Umbau einer Küche oder rutschhemmende Bodenbeläge sind Beispiele, die unter den Bereich der wohnumfeldverbessernde Maßnahmen fallen

Jahresbudget

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können seit Juli ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nutzen. Die Bürokratie zu verringern und den Zugang zu Pflegeleistungen zu erleichtern, sind hier zentrale Ziele. Der gemeinsame Jahresbetrag steht immer dann zur Verfügung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.
Um gleiche Voraussetzungen zu schaffen, werden einige Parameter angeglichen. Beispielsweise entfällt die Voraussetzung, mindestens sechs Monate eine häusliche Pflege nachweisen zu können, bevor ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht. Außerdem kann die Verhinderungspflege nun für bis zu acht (statt sechs) Wochen genutzt werden.

Opferrente

Die SED-Opferrente beträgt seit Juli 400 Euro und erhöht sich somit um 70 Euro monatlich. Die SED-Opferrente ist eine finanzielle Zuwendung für Personen, die in der ehemaligen DDR eine mindestens 90 Tage andauernde rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung erlitten haben. Mehr dazu hier.

Sie haben Fragen? Nehmen Sie jederzeit Kontakt zu uns auf!

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