Die Bevölkerung wird immer älter und somit steigt auch der Bedarf an Pflegeleistungen. Gleichzeitig gerät die soziale Pflegeversicherung finanziell an ihre Grenzen. Eigenleistungen steigen und birgen ein Armutsrisiko. Dokumentation und Bürokratie stehlen wertvolle Zeit, die für die pflegebedürftigen Menschen fehlt.
Jetzt soll sich etwas ändern! Seit 2025 sind verschiedene Arbeitsgruppen auf Bundesebene am Werk, um die Pflege zukunftsweisend, bürgernah, menschenwürdig und gerechter zu gestalten.
Das BEEP
Teilweise hat es bereits zum 01.01.2026 Änderungen gegeben. Das sogenannte BEEP-Gesetz steht für Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege und ist besonders für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen interessant.
Es gelten nun kürzere Abrechnungsfristen in der Verhinderungspflege sowie weniger Pflicht-Beratungen für Personen, die den Pflegegraden 4 und 5 zugeordnet werden und ausschließlich Pflegeld beziehen. Statt einmal im Quartal muss nun lediglich zwei Mal im Jahr eine Beratung stattfinden. Auf Wunsch kann natürlich der alte Turnus beibehalten werden.
Zudem ist ein längerer Pflegegeldbezug während eines Klinik- oder Reha-Aufenthalts möglich. Acht Wochen statt vier Wochen sind nun die Regel. Auch Präventionsangebote, die die Gesundheit und Selbstständigkeit fördern, werden nun empfohlen.
Aber zurück zur Pflegereform. Im veröffentlichten Papier Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege heißt es unter anderem:
„Zur Vereinfachung des Leistungsrechts der Pflegeversicherung könnten in einem ersten Schritt
verschiedene ambulante Leistungen in einem Sachleistungs- und einem Entlastungsbudget ge-
bündelt und dabei flexibilisiert und einfacher zugänglich werden.“
„Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte sollen von überflüssiger Bürokratie und unzeitgemäßer
Regulierung weiter entlastet werden, während die Pflegequalität erhalten und weiter verbessert
wird. Ziel ist eine neue Vertrauenskultur in der Pflege.“
„Das Bundesministerium für Gesundheit wird im Anschluss einen Entwurf eines Gesetzes für
eine nachhaltige Pflegestruktur- und -finanzierungsreform erarbeiten, der möglichst Ende
2026 in Kraft treten kann.“
Wir skizzieren kurz und knapp, was sich unter anderem laut der Berichterstattung verbessern soll:
Eine Entlastung pflegender Angehöriger, etwa durch höhere Entlastungsbeiträge oder eine finanzielle Kompensation, wenn die eigene Arbeitszeit reduziert wurde.
Stärkung der Kompetenzen der Pflegefachkräfte und Abbau von Bürokratie, z.B. durch mehr Flexibilität beim Personaleinsatz und den Abbau doppelter Vorgaben auf Landes- und Bundesebene.
Die finanzielle Entlastung von Pflegebedürftigen durch höhere und flexiblere Nutzung von Leistungen sowie Begrenzung von Eigenanteilen.
Versorgungslücken schließen: Pflegekassen und Kommunen soll es leichter gemacht werden, selbst Träger von Pflegeeinrichtungen zu werden, um auch in ländlicheren Gebieten eine Versorgung zu gewährleisten.
Stärkung der häuslichen Pflege
Viele Menschen möchten im Alter lieber in ihren eigenen vier Wänden bleiben, statt in ein Pflegeheim zu ziehen. Das ist nicht nur auf zwischenmenschlicher Ebene sehr verständlich, sondern für das Pflegesystem auch deutlich kosteneffizienter. Stationäre Angebote sind und bleiben sehr wichtig, können aber durch die Stärkung von häuslicher Pflege entlastet werden.
Durch den Fokus auf Prävention soll Pflegebedürftigkeit herausgezögert oder gemildert werden. Präventive und rehabilitative Leistungen sollen einen höheren Stellenwert in Programmen und Strategien der häuslichen Pflege einnehmen. Außerdem sollen digitale Systeme gefördert und ausgebaut werden, um so wertvolle Zeit der Fachkräfte zu sparen. In dem veröffentlichten Papier heißt es außerdem:
„Darüber hinaus soll die präventionsorientierte Begleitung und Unterstützung im Pflegegrad 1 sowie in den ersten drei Monaten eines Pflegegeldbezugs intensiviert werden, um die häusliche Versorgung anfangs besser als bisher zu stabilisieren und gerade Überforderungssituationen vorzubeugen.“
Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen und Verbesserungen in Kraft treten. Interessiert Sie der Prozess, können wir Ihnen das verlinkte Papier des Gesundheitsministeriums ans Herz legen. In jedem Fall hoffen wir auf Nachjustierungen im Sinne unserer Klientinnen und Klienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner des Service-Wohnens. Für Sie sind wir jederzeit mit Herz und Hirn im Einsatz!