
Seit dem 29. April ist flächenddeckend die elektronische Patientenakte etabliert, die von Ihrer Krankenversicherung angeboten wird. Hier werden unter anderem Ihr gesamter Gesundheitsbefund, mögliche Diagnosen, Arztbriefe und auch Notfallmedikamente festgehalten.
Die ePa bildet das Kernelement des Digital-Gesetzes, das am 14. Dezember 2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Es soll die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern und erleichtern. Sie soll außerdem nach und nach noch ausgebaut werden, etwa durch eine Kurzakte jedes Menschen.
Durch die elektronische Patientenakte haben Ihre Ärzteteams als auch Apotheker und Physiotherapeuten Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten, sofern Sie diese freigegeben haben. In einem Notfall können so z.B. wertvolle Minuten eingespart, Wechselwirkungen von verschiedenen Medikamenten vermieden und Missverständnise verringert werden. Unnötige oder gedoppelte Untersuchungen gehören ebenfalls der Vergangenheit an, genau wie das Zusammensuchen der Befunde, wenn Sie beispielsweise den Hausarzt wechseln oder bei einem Facharzt vorstellig werden.
Auch das eigene Impfbuch, ggf. ein Mutterpass oder ein Zahnbonusheft können hinterlegt werden. Alle Informationen rund um Ihre Gesundheit sind somit an einem Ort. Sie haben durch eine App jederzeit Einsicht und behalten die volle Kontrolle, denn Sie allein entscheiden, wer welche Informationen für welchen Zeitraum einsehen kann. Ihre Daten werden auf deutschen Servern gesichert, die höchste Sicherheit Ihrer Daten wird vom Bundesgesundheitsministerium garantiert. Möchten Sie gänzlich auf die ePa verzichten, ist ein aktiver Widerspruch bei der Krankenkasse notwendig.