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Die Pflegereform – das ist geplant

Vorab: die geplante Pflegereform ist noch nicht unter Dach und Fach. Es handelt sich um einen Entwurf, der zum jetzigen Zeitpunkt noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss. Sollte das Bundeskabinett dem Entwurf zustimmen, könnten erste Maßnahmen zum 01. Januar 2027 in Kraft treten. Es gibt auch Aspekte der Pflegereform, die erst für einen späteren Zeitpunkt angedacht sind, zum Beispiel für das Jahr 2029.

Das wird neu geordnet: die Budgets

Einzelleistungen sollen künftig in vier Budgets zusammengefasst werden.

  1. Entlastunsgbudget: ersetzt das Pflegegeld. Für Pflegegrad 1 sollen Leistungen entfallen.
  2. Sozialraumbudget: ersetzt den Entlastungsbetrag von 131 Euro und muss zweckgebunden für anerkannte Alltags- und Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden. Nicht auf den Folgemonat übertragbar.
  3. Sachleistungsbudget: ersetzt die Pflegesachleistungen & professionelle Ersatzpflege. Professionelle ambulante Pflegedienste sowie professionell durchgeführte Ersatzpflege werden über dieses Budget abgerechnet
  4. Überbrückungsbudget: für die Pflegegrade 2 bis 5. Es beträgt 2.285 Euro und darf nur für Kurzzeitpflege und akute Versorgungskrisen eingesetzt werden. Das bedeutet eine Kürzung im Vergleich zum bisherigen gemeinsamen Jahresbetrag.

Das wurde fallen gelassen

Bisher wurde zum Beispiel über eine Kürzung der Rentenpunkte für pflegende Angehörige, über einen höheren pflegebedingten Eigenanteil für Pflegeheimbewohner*innen und eine Halbierung des Entlastungsbudgets in den ersten drei Monaten der Pflege diskutiert. All diese Punkte werden nicht weiter verfolgt.

Dafür wird hier gespart

Die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 werden erhöht. Das bedeutet, dass Personen, die künftig einen Pflegerad beantragen oder eine Höherstufung anstreben, mehr Gesamtpunkte erreichen müssen.

  • Pflegegrad 1: neu ab 15 Punkte (bisher: 12,5 Punkte)
  • Pflegegrad 2: neu ab 30 Punkte (bisher: 27 Punkte)
  • Pflegegrad 3: neu ab 50 Punkte (bisher: 47,5 Punkte)

Eine Herabstufung entsprechend der neuen Regeln ist derzeit nicht geplant, es soll auch keine Neubegutachtung geben. Das Bundesministerium für Gesundheit begründet diesen Schritt mit der wachsenden Zahl an Pflegebedürftigen und dem finanziellen Druck in der sozialen Pflegeversicherung.

Wer künftig erstmals in den Pflegegrad 1 eingestuft wird, verliert außerdem den Anspruch auf das geplante Sozialraumbudget, wie oben erklärt.

Mehr dazu lesen Sie auch hier.

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