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Qualität in der Pflege: Behördliche Vorgaben und eigene Ansprüche

Damit sich unsere Klientinnen und Klienten im ambulanten Pflegedienst stets gut umsorgt, beraten und verstanden fühlen, arbeiten wir nach klaren Prozessen und höchsten Standards. So wird eine individuelle Pflege nach persönlichen Bedürfnissen möglich. Kommunikation ist hierbei das A und O. Wir arbeiten digital, um stets alle auf dem aktuellen Stand zu sein und tauschen uns regelmäßig aus. Klingt simpel, muss aber im dynamischen Alltag fest eingeplant werden.

Verpflichtendes Qualitätsmanagement

Pflegedienste sind in der Pflicht, ein internes Qualitätsmanagement aufzubauen und weiterzuentwickeln. Im Sozialgesetzbuch XI sind z.B. die verbindlichen „Maßstäbe und Grundsätze“ zur Qualitätssicherung, regelmäßige Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst sowie die Verpflichtung zur transparenten Darstellung festgeschrieben. Das Wohl und die Sicherheit der Menschen sind somit nicht nur individuelle Einschätzungssache, sondern an Prozesse, Regeln und Standards geknüpft.

Regelmäßige Prüfungen

Diese Regeln werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen regelmäßig geprüft und meist nur einen bis wenige Tage vorher angekündigt. Untersucht wird z.B. die Prozess- und Ergebnisqualität. Persönliche Gespräche mit Pflegebedürftigen sowie Mitarbeitenden gehören dazu, ebenso wie die Gesamtheit der Akten und einrichtungsinterne Konzepte. Konkrete Qualitätsbereiche sind:

  1. Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung (Ernährung, Körperpflege, Kontinenzförderung etc.)
  2. Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Schmerzmanagement, medikamentöse Therapie, Wundversorgung etc.)
  3. Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte (Tagesstrukturierung, Kommunikation etc.)
  4. Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen (Unterstützung von versorgten Personen mit herausfordernd erlebtem Verhalten und psychischen Problemlagen etc.)
  5. Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen (Abwehr von Risiken, Hilfsmittelverordnungen, Schutz der Unversehrtheit etc.)
  6. Einrichtungsinterne Organisation und Qualitätsmanagement (Qualifikation und Aufgabenwahrnehmung durch die Pflegefachkraft, Maßnahmen zur Vermeidung und zur Behebung von Qualitätsdefiziten etc.)

Mehr dazu lesen Sie hier.

Sie sehen: Hohe Qualitätsstandards werden nicht von uns festgelegt und frei kommuniziert, sondern klar vorgeschrieben und extern geprüft. Wir entwickeln uns auf Basis der Prüfungen, aber auch aufgrund des Feedbacks der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pflegebedürftigen stetig weiter.

Das Wohl, die Gesundheit und die Sicherheit der durch uns versorgten und betreuten Menschen stehen jederzeit an erster Stelle!

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