
Das neue Jahr startet mit einer enorm an Verbesserung für Klientinnen und Klienten, denn die meisten Pflegeleistungen erhöhen sich um jeweils 4,5 Prozent.
Das ist im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes von 2023 beschlossen worden. Zu diesen Leistungen gehören u.a. das Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag (von 125 Euro auf 131 Euro monatlich) Pflegehilfsmittel, die Kurzzeitpflege oder auch die Verhinderungspflege. Für das Pflegegeld bedeutet die Erhöhung konkret folgende Anpassung:
- Pflegegrad 2: Von 332 Euro auf 347 Euro
- Pflegegrad 3: Von 573 Euro auf 599 Euro
- Pflegegrad 4: Von 765 Euro auf 800 Euro
- Pflegegrad 5: Von 947 Euro auf 990 Euro
Außerdem gibt es ab dem 01. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, der flexibel genutzt werden kann. Die Höhe des gemeinsamen Jahresbudgets liegt bei 3.539 Euro. Mit diesem gemeinsamen Jahresbudget werden auch die unterschiedlichen Voraussetzungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege angeglichen. Um Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, muss die häusliche Pflege nicht mehr seit mindestens sechs Monaten stattfinden.